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Für außerordentliche Einkünfte, Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen und Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützer Erfindungen ermäßigt sich der Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes.
Finanzamt https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Behoerden/_start.asp?DisTyp=FA
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)