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Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens einen Freibetrag von maximal 10.000 Euro berücksichtigen.
Finanzamt https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Behoerden/_start.asp?DisTyp=FA
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)