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Resultiert aus einem Schulderlass in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierungsverfahren ein Gewinn, ist die auf diesen Gewinn entfallende Einkommenssteuer in der Höhe der nachgelassenen Quote nicht festzusetzen.
Finanzamt Österreich Postfach 260, 1000 Wien 050 233 233 https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html