Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Link zur Förderung kopieren

Resultiert aus einem Schulderlass in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierungsverfahren ein Gewinn, ist die auf diesen Gewinn entfallende Einkommenssteuer in der Höhe der nachgelassenen Quote nicht festzusetzen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt Österreich
Postfach 260, 1000 Wien
050 233 233
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 36 EStG 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Steuerliche Ersparnisse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs

Referenznummer

1006857

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