Träger privater pädagogischer Hochschulen und pädagogischer Hochschuleinrichtungen, welche Subventionen zum Personalaufwand im Sinne des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 in der geltenden Fassung erhalten
Anträge sind grundsätzlich unmittelbar beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufgelegten Formulars (Förderungsansuchen) einzureichen. Den Anträgen sind jedenfalls Projektbeschreibungen und detaillierte Kostenschätzungen beizufügen.