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Bei Veräußerung eines Betriebes kann ein Freibetrag von höchstens 7.300 Euro gewinnmindernd berücksichtigt werden.
Finanzamt https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Behoerden/_start.asp?DisTyp=FA
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)