Investitionsförderungen für konfessionelle mittlere und höhere Schulen Link zur Förderung

Investitionsförderungen, welche die Erstmöblierung von nach Neu-, Zu- und Umbauten an der betreffenden Privatschule erstmalig verfügbarer Unterrichtsräume sowie die Erstausstattung von Turnsaalneubauten zum Inhalt haben. Nicht gefördert wird der Aufwand für den laufenden Schulbetrieb (zB Instandhaltung, Energie, Reinigung etc.).

Rechtsgrundlage

Art 17 B-VG; Anlage J zum § 2 Abs 1 Z 2 Bundesministeriengesetz 1986

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1006816