Träger privater mittlerer und höherer Schulen (nicht: privater Pflichtschulen), welche Subventionen zum Personalaufwand im Sinne des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 in der geltenden Fassung erhalten
Anträge sind im Wege eines vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufgelegten Formulars (Förderungsansuchen) einzureichen. Den Anträgen sind jedenfalls Projektbeschreibungen und detaillierte Kostenschätzungen beizufügen.