Gewinnfreibetrag Link zur Förderung kopieren

Unternehmer können einen Gewinnfreibetrag in Höhe von maximal 15 % des Gewinnes als Gewinnfreibetrag steuermindernd gelten machen.

Zu unterscheiden sind dabei der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Freibetrag:

  • Der Grundfreibetrag steht bis zu einem Gewinn in Höhe von EUR 30.000 ohne weitere Voraussetzungen zu. Daraus kann sich ein gewinnmindernder Freibetrag von bis zu EUR 4.500 ergeben.
  • Übersteigt der Gewinn EUR 30.000, kann ein investitionsbedingter Freibetrag geltend gemacht werden, höchstens bis zu einem Gewinn von EUR 580.000. Daraus ergibt sich ein Gewinnfreibetrag von höchstens EUR 45.950. Dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt Österreich
Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien


Finanzamt Österreich
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html

Finanzamt für Großbetriebe
Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien
050233233
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/fag.html

Rechtsgrundlage

§ 10 EStG 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Steuerliche Ersparnisse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs

Referenznummer

1006808

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