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Unternehmer können einen Gewinnfreibetrag in Höhe von maximal 15 % des Gewinnes als Gewinnfreibetrag steuermindernd gelten machen.
Zu unterscheiden sind dabei der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Freibetrag:
Finanzamt Österreich Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien Finanzamt Österreich https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html
Finanzamt für Großbetriebe Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien 050233233 https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/fag.html