Unternehmen können Spenden für begünstigte Zwecke (z.B. mildtätige Zwecke, Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe, Tierschutz, Feuerwehr) und an bestimmte begünstigte Einrichtungen (z.B. Universitäten, Museen, Bundesdenkmalamt) in Höhe von 10 % des Gewinnes als Betriebsausgaben absetzen.