Umweltförderung - Gewässerökologie Link zur Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen) sowie Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die nicht im Wasserbautenförderungsgesetz gefördert werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43 1 316 31
kpc@kommunalkredit.at
http://www.umweltfoerderung.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 30.10.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Alle Informationen und Formulare unter folgendem Link.

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz, Förderungsrichtlinien 2009 - Gewässerökologie

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

311,98 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhalt und Sicherung von Lebensraum und Ressource Wasser

Referenznummer

1006675