Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr-Vergütungen an Verkehrsunternehmen
Österreich
Wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, können Gemeinden bzw. Schulerhalter die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs beantragen. Das Bundeskanzleramt übernimmt in diesem Fall, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Kosten für die Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr zur und/oder von der Schule. Dazu können Verkehrsunternehmen einen Antrag auf Förderung beim örtlich zuständigen Kundenteam Freifahrten im Finanzamt Österreich stellen. Als Eigenanteil ist vom/von der Erziehungsberechtigten ein Pauschalbetrag von 19,60 € für jedes Schuljahr zu leisten.