Museumsförderung Link zur Förderung kopieren

Förderung von Landes- und Gemeindemuseen sowie von Museen anderer Rechtsträger, soweit ihnen überregionale Bedeutung zukommt, sie ökonomisch eigenständig sind und auch ausreichende Eigenleistungen erbringen.

Gefördert werden Initiativen zur Stärkung des Museums als Ort des gesellschaftlichen Diskurses, Maßnahmen zur zeitgemäßen Aktualisierung der Präsentation der Sammlung, Sonderausstellungen (bei Relevanz für die Neupositionierung und die langfristige Entwicklung), Spezialprojekte zur Sammlungspflege (Restaurierung und Konservierung, digitale Inventarisierung musealer Objekte, Maßnahmen zur Objektsicherung) sowie außergewöhnliche museumsbezogene Vermittlungsprojekte. NICHT gefördert werden bauliche Maßnahmen, der Betriebsaufwand von Museen, der Ankauf musealer Objekte sowie Kataloge und andere Publikationen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
museumsfoerderung@bmkoes.gv.at
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Abrechnung hat acht Monate ab Einlangen der Förderung durch Vorlage von saldierten Originalbelegen zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

Kunstförderungsgesetz 1988; BGBl. Nr.146/1988 idF BGBl. I Nr.95/1997 und BGBl. I Nr.132/2000; Erlass GZ BMUKK-22.600/0071-IV/4/2012 (Förderungen des BMUKK für Museen) vom 12.02.2013; Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,133 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1006584