Förderung von Landes- und Gemeindemuseen sowie von Museen anderer Rechtsträger, soweit ihnen überregionale Bedeutung zukommt, sie ökonomisch eigenständig sind und auch ausreichende Eigenleistungen erbringen.
Gefördert werden Initiativen zur Stärkung des Museums als Ort des gesellschaftlichen Diskurses, Maßnahmen zur zeitgemäßen Aktualisierung der Präsentation der Sammlung, Sonderausstellungen (bei Relevanz für die Neupositionierung und die langfristige Entwicklung), Spezialprojekte zur Sammlungspflege (Restaurierung und Konservierung, digitale Inventarisierung musealer Objekte, Maßnahmen zur Objektsicherung) sowie außergewöhnliche museumsbezogene Vermittlungsprojekte. NICHT gefördert werden bauliche Maßnahmen, der Betriebsaufwand von Museen, der Ankauf musealer Objekte sowie Kataloge und andere Publikationen.