Förderungen im Bereich Denkmalschutz (Denkmalfonds) Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden zusätzlich Maßnahmen insbesondere zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden beweglichen und unbeweglichen Objekten die unmittelbar vom Verfall oder von der Verbringung ins Ausland bedroht sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
iv4@bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Abrechnung vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Art 17 Bundes-Verfassungsgesetz; Anlage J zum § 2 Abs 1 Z 2 Bundesministeriengesetz 1986, § 33 Denkmalschutzgesetz, § 4a Abs. 4 lit. c Einkommensteuergesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,13 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1006535