Freie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut im Sinne des §14 des Privatschulgesetzes Link zur Förderung

Förderungen des Aufwandes privater mittlerer und höherer Schulen, welche keine Subventionen zum Personalaufwand im Sinne des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 in der geltenden Fassung erhalten; die Förderungen erfolgen im Wege einschlägiger Dachverbände

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Sektion I
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01/531 20-0

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Art 17 B-VG; Anlage J zum § 2 Abs 1 Z 2 Bundesministeriengesetz 1986

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung

Referenznummer

1006436