Parteienförderung der Stadt Graz
Graz
Fördergegenstand: Für ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung auf Stadtebene – insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und Wahlwerbung, die Sicherstellung des personellen und sachlichen Aufwandes, die Aus- und Weiterbildung sowie Beratung von Gemeindefunktionärinnen/Gemeindefunktionären – sind über Antrag der im Gemeinderat der Stadt Graz vertretenen Parteien (Stadtparteien) jährlich Fördermittel der Stadt Graz nach Maßgabe der §§ 6d bis 6g Steiermärkisches Parteienförderungs-Verfassungsgesetz (StPFöLVG) zuzuwenden.