Kinderbetreuungsgeld und Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Österreich
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung, die Eltern als direkte Transferzahlung zur teilweisen Abgeltung ihres Betreuungsaufwandes bzw. als Einkommensersatzleistung erhalten. Beim Kinderbetreuungsgeld stehen für Geburten ab 1. 3.2017 zwei unterschiedliche Systeme zur Auswahl: das pauschale Kinderbetreuungsgeld- Konto das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld Beim KBG- Konto kann innerhalb eines Rahmens von 365 bis 815 Tagen (für einen Elternteil) bzw. von 456 bis 1063 Tagen (für beide Elternteile) die Bezugsdauer flexibel gewählt werden. Je nach gewählter Bezugsdauer beträgt der Tagesbetrag 33,88 bis 14,53 Euro täglich, dh je kürzer die Bezugsdauer ist, desto höher ist der Tagesbetrag. Eltern mit nur geringem Einkommen können darüber hinaus eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag für maximal 365 Monate beantragen. Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % der früheren Einkünfte, maximal 66 Euro täglich. Es kann bis zum 365. Tag ab der Geburt (für einen Elternteil) bzw. bis zum 426. Tag ab der Geburt (für beide Elternteile) bezogen werden. Für Geburten bis 28.2.2017 steht das Kinderbetreuungsgeld in fünf Varianten zur Verfügung. Details siehe www.bka.gv.at.