Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen im Schienenpersonenverkehr sind Leistungen (oder Leistungskomponenten), deren Erbringung im öffentlichen Interesse liegt, deren Kosten jedoch nicht allein aus Tariferlösen gedeckt werden können (meist liegen die Ticketeinnahmen nur bei rund einem Drittel). Solche Leistungen würden am Markt nicht angeboten werden; zu ihrer Aufrechterhaltung bedarf es einer Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand. Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen zur Sicherstellung eines leistungsfähigen und transparenten öffentlichen Grundangebots im Schienenpersonenverkehr gemäß § 7 ÖPNRV-G 1999 durch den Bund. Der konkrete Bestellvorgang erfolgt im Rahmen eines Verkehrsdienstevertrags, abgeschlossen zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) und den Privatbahnunternehmen. Darin werden bedarfsgerechte, sichere, effiziente und qualitativ hochwertige Schienenpersonenverkehrsdienste vereinbart und abgegolten. Die Bestellung erfolgt nach den Bestimmungen des Privatbahngesetzes auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.