Haftentlassenenhilfe Link zur Förderung kopieren

Förderung des laufenden Betriebes 1) der Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe (HEH) in Wien 1 und 2, Niederösterreich und Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg (inklusive Saftladen), Kärnten, Tirol und Vorarlberg, 2) von Wohnheimen für haftentlassene Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene und 3) von Beratungsstellen für haftentlassene Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene. Die Förderung dient der teilweisen Finanzierung von privaten Vereinen, die mit der Betreuung von (ehemaligen) Strafgefangenen, Haftentlassenen und Freigängern betraut sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Justiz - Präsidialsektion - Abteilung Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation
Museumstraße 7, 1016 Wien

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz - Präsidialsektion - Abteilung Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation
Museumstraße 7, 1016 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 29d Bewährungshilfegesetz (BewHG), Sonderrichtlinien des Bundesministeriums für Justiz für die Förderung von Einrichtungen der Entlassenenhilfe 2022 bis 2026, Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl II Nr 208/2014

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,1 Mio. Euro

Wirkungsziele

Effektive Durchsetzung von Entscheidungen durch zivil- und strafgerichtlichen Vollzug letzterer unter besonderer Berücksich­tigung der Reintegration und Rückfallsprävention sowie der Lebenssituation weiblicher Insassen im Straf- und Maßnahmen­vollzug.

Referenznummer

1006022