Förderung der Qualitätsentwicklung und Professionalisierung im Bereich Erwachsenenbildung Link zur Förderung kopieren

Förderung an einschlägige Bildungsinstitutionen, Vereine und natürliche Personen. Die Geschäftsstellen Ö-Cert (Qualitätsrahmen in der Erwachsenenbildung) und Initiative Erwachsenenbildung (kostenfreie Basisbildung und Nachholung von Pflichtschulabschluss) werden auf Basis von 15a-Vereinbarungen mit den Ländern finanziert. Weiters wird die „Weiterbildungsakademie“ zur Professionalisierung der in der Erwachsenenbildung Tätigen subventioniert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Erwachsenenbildung
Minoritenplatz 5
1010 LWien
01/531 20-0

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. 171/1973

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung

Referenznummer

1005339