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Berufsreifeprüfung für Lehrlinge (mit Lehr- oder Ausbildungsvertrag) im Regelfall im Alter zwischen 15 – 19 Jahren. Bei Antreten zu einer Teilprüfung vor Absolvierung der Lehrabschlussprüfung (LAP) besteht die Möglichkeit, noch nicht absolvierte Vorbereitungslehrgänge bis max. fünf Jahre nach Ablegung der LAP zu machen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Sektion I
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01/531 20-0

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Trägerorganisationen in den Bundesländern

Rechtsgrundlage

Art 17 B-VG; Anlage J zum § 2 Abs 1 Z 2 BMG 1986; Berufsreifeprüfungsgesetz; § 42 Schulunterrichtsgesetz; Externistenprüfungsverordnung in der geltenden Fassung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung
Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen

Referenznummer

1005289