Freiwilligen Projektförderung Link zur Förderung

Projekte von Freiwilligenorganisationen im Bereich der Freiwilligenpolitik, insbesondere überregionale Ausrichtung und Bedeutung oder innovatives Modellprojekt (Pilotprojekt).

Förderschwerpunkte:

  • Qualitätssicherung freiwilligen Engagements
  • Aus- und Weiterbildung
  • Freiwilligenmanagement
  • Vernetzung
  • Neue Freiwillige
  • Qualitätssicherung und -forcierung des Freiwilligen Sozialjahres
  • Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland (nicht Zivildienst).
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Sektionsleitung
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Antragstellung verursacht keine Kosten für den Förderwerber, Zahlungsmodalitäten werden im Fördervertrag vereinbart.

Fördervertrag enthält die genauen Abrechnungsmodalitäten für den/die FördernehmerIn

Rechtsgrundlage

Freiwilligengesetz (FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012; Bundesministeriengesetz 1986 (BMG) BGBl. Nr. 76/186 idgF, ARR 2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Förderungen freiwilligenspezifischer Projekte u. f. bewusstseinsbildende Maßnahmen

Referenznummer

1005255