Mobilität der Zukunft Link zur Förderung kopieren

Das Programm beinhaltet vier komplementäre Themenfelder, in denen jeweils unterschiedliche Herausforderungen und Zielsetzungen adressiert werden. In den Themenfeldern „Personenmobilität“ und „Gütermobilität“ steht die „In-Wert-Setzung“ (d.h. gesellschaftliche Anwendung bzw. Anwendungsmöglichkeit) von Technologien und Innovationen im organisatorischen und sozialen Kontext des Mobilitätssystems im Vordergrund (systemische Innovationsfelder). Hingegen sind die beiden Themenfelder „Verkehrsinfrastruktur“ und „Fahrzeugtechnologien“ auf spezifische Technologien und Akteure ausgerichtet (Technologiefelder).

Kostenleitfaden und Leitfäden für das Berichtswesen unter folgendem Link.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Richtlinien) gemäß § 11 Z 1 bis 5 des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG) des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1005099