BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technolog
Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Nationalstiftung FTE
Es werden keine Anträge mehr angenommen.
Beantragbar waren zeitlich begrenzte Projekte (max. 36 Monate) mit Grundlagenforschungscharakter und einem bereits erkennbaren realistischen Verwertungspotenzial, für die noch keine Finanzierungspartner existierten. Das Projektvorhaben musste inhaltlich in den Schwerpunkten Produktionstechnologien, Mobilität und Verkehr, Energie, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Sicherheit oder Weltraum angesiedelt sein. Antragsberechtigt waren alle in Österreich tätigen ForscherInnen, die nachweislich über die entsprechende Qualifikation und über die für eine Durchführung des Forschungsvorhabens innerhalb der genannten Schwerpunktbereiche notwendige Infrastruktur verfügten. Alle den formalen Kriterien entsprechenden Anträge wurden zur Begutachtung an vom Präsidium des FWF bestimmte GutachterInnen (grundsätzlich außerhalb Österreichs) geschickt. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens erstellte das Kuratorium des FWF auf Basis der internationalen schriftlichen Begutachtung gemeinsam mit dem BRIDGE Beirat Förderempfehlungen für Translational-Research-Programm für das BMVIT. Die Bundesministerin/der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie entschied auf Basis dieser Förderempfehlungen über die Förderungswürdigkeit von Anträgen.