Zahlungen an internationale Organisationen Link zur Förderung

Pflichtbeiträge sowie freiwillige Beiträge für Programme, Projekte und andere Leistungen internationaler Organisationen (z.B. Vereinte Nationen, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa/OSZE, Europarat etc.)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMEIA
Minoritenplatz 8, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien (ARR) sowie Mitgliedsverträge

Leistungsart

Förderungen - Mitgliedsbeiträge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Mitgliedschaft Österreichs in Internationalen Organisationen

Referenznummer

1005073