Unterstützungsleistung für Gewerbetreibende bei lang andauernder Krankheit Link zur Förderung kopieren

  • Selbständig Erwerbstätige, bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die in ihrem Unternehmen regelmäßig entweder keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer/innen beschäftigen, haben einen Anspruch auf Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit.
  • Anspruch auf diese Leistung besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit – rückwirkend ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ‑ bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit.
  • Die Unterstützungsleistung gebührt im Ausmaß eines täglichen Fixbetrags, der jährlich valorisiert wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 104a, 104b Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Ausbezahlung von Unterstützungsleistung für Gewerbetreibende bei lang andauernder Krankheit ist gewährleistet.

Referenznummer

1004993