Sonstige Förderungen Link zur Förderung kopieren

Beihilfen gemäß Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) werden in der Regel auf Basis von bundesweiten Richtlinien abgewickelt, die vom Verwaltungsrat oder dem Vorstand des AMS festgelegt werden. „Sonstige Förderungen“ beziehen sich hingegen auf arbeitsmarktpolitische Beihilfen, die abweichend von diesen generellen Förderbestimmungen abgewickelt werden und im Wege von Einzelfallentscheidungen durch den AMS-Verwaltungsrat genehmigt bzw. beauftragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 23.03.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 313/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
rhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

Referenznummer

1004969