Finanzierung von Errichtungs- oder Erhaltungsinvestitionen bei Bildungsträgern.
Investive Beihilfen können vom Arbeitsmarktservice (AMS) eingesetzt werden, wenn Schulungskapazitäten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß vorhanden sind. Die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung der Förderung liegt darin, Schulungsplätze zu schaffen, zu erhalten oder zu modernisieren bzw. in der Anpassung der vorhandenen Schulungsplätze auf einen zeitgemäßen technologischen Standard.