Förderung von Bildungsmaßnahmen in Ausbildungszentren
Österreich
Ausbildungszentren sind Bildungsträger, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) beauftragt wurden, Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, der aktiven Arbeitssuche, zur beruflichen Orientierung, zur Basisqualifizierung und/ oder Trainingsmaßnahmen durchzuführen. Ausbildungszentren sollen die Bedarfe des Arbeitsmarktes ökonomisch und gezielt bedienen und bieten ein aufeinander abgestimmtes Paket an Leistungen an. Das AMS fördert Personal- und Sachaufwendungen. Ein Ausbildungszentrum definiert sich durch folgende Kriterien: Gewährung einer investiven Beihilfe für die Errichtung und Abschluss einer mehrjährigen Nutzungsvereinbarung für die ausschließliche Nutzung durch das AMS; dies setzt einen normativ geplanten Bedarf des AMS und nicht marktgängige Ausbildungen voraus. Eine investive Beihilfe ist nicht unbedingt Voraussetzung, sehr wohl aber die Nicht-Marktgängigkeit der Ausbildungen.