Kinderbetreuungsbeihilfe Link zur Förderung kopieren

Einkommensabhängiger Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung mit dem Ziel, die Aufnahme oder Beibehaltung einer Beschäftigung/ Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Maßnahme befristet zu unterstützen.

In folgenden Situationen wird eine Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt:

  • Wenn die (Beibehaltung der) Teilnahme an einer Maßnahme des Arbeitsmarktservice (AMS), insbesondere am Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose, die Beschäftigungsaufnahme, eine Vermittlung oder die Beibehaltung einer Beschäftigung aufgrund von Betreuungspflichten für Kinder nicht oder nur erschwert möglich ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 313/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

Referenznummer

1004860