Die durch die Förderung des Arbeitsmarktservice ermöglichte Erhöhung der Zahl der Betreuungsplätze bzw. Erweiterung der Öffnungszeiten wirken einer Benachteiligung von Personen mit Kinderbetreuungspflichten am Arbeitsmarkt entgegen und erleichtern dadurch vor allem Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Sicherung ihrer Beschäftigung.
Arbeitsmarktpolitische Zielsetzung der Förderung des Personal- und Sachaufwandes von Kinderbetreuungseinrichtungen ist:
- die Integration in den Arbeitsmarkt,
- die Sicherung der Beschäftigung von Personen mit Kinderbetreuungspflichten und
- die Förderung von quantitativem und qualitativem Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen.
Förderbar sind private Kinderbetreuungseinrichtungen (Elterninitiativen, Kindergruppen, Tagesmütter/-väterprojekte, Kinderbetreuungseinrichtungen in Betrieben, Privatkindergärten, etc.), die bei Bedarf ergänzende Betreuungsangebote zur Verfügung stellen.
Personalaufwand für Betreuungskräfte
Förderbar sind geeignete Personen, die von privaten Kinderbetreuungseinrichtungen als Betreuungskräfte beschäftigt werden, wobei spezifische landesgesetzliche Regelungen zu berücksichtigen sind. Nicht förderbar sind Personen, die dem geschäftsführenden Organ des Beihilfenwerbers angehören.
Personalaufwand für Organisationskräfte
Förderbar sind geeignete Personen, die von privaten Kinderbetreuungseinrichtungen für Organisations- Koordinations- und Schulungstätigkeiten in Zusammenhang mit einem überregionalen Einsatz (z.B. Bezirk, Bundesland) von Kinderbetreuungskräften beschäftigt werden.