Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Leistungen für Beschädigte: Beschädigtenrente, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge der Dienstbeschädigung länger als drei Monate nach dem Unfall bzw. der Erkrankung um mindestsens 20 Prozent gemindert ist; Schwerstbeschädigtenzulage; Pflege- oder Blindenzulage; Diätkostenzuschüsse; Familienzuschläge; Erhöhungsbetrag; pauschalierter Ersatz für Mehrverbrauch an Kleidern und Wäsche; Heilfürsorge; orthopädische Versorgung; berufliche und soziale Rehabilitation; Leistungen für Hinterbliebene: Hinterbliebenenrente; Zulage nach Pflege- und Blindenzulagenempfängern mindestens der Stufe II, Diätkostenzuschüsse; Krankenversicherung; Für hinterbliebene Ehegattinnen und Ehegatten und waisenversorgungsberechtigte Kinder: Sterbegeld; Gebührnisse für das Sterbevierteljahr