Leistungen nach dem Impfschadengesetz und Leistungen nach dem Conterganhilfeleistungsesetz Link zur Förderung kopieren

Leistungen für Beschädigte nach dem Impfschadengesetz:

  • Beschädigtenrente ab dem 15. Lebensjahr, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge der Impfung länger als drei Monate um mindestsens 20 Prozent gemindert ist
  • Erhöhungsbetrag für Schwerbeschädigte (einkommensabhängig); Pflegezulage (Pflegebeitrag vor dem 15. Lebensjahr)
  • Übernahme der Kosten für die Behandlung zur Besserung oder Heilung des Impfschadens
  • Übernahme von Rehabilitationskosten
  • Auszahlung eines einmaligen Betrages, wenn jemand durch die Impfung keine dauerhafte gesundheitliche Schädigung, jedoch eine schwere Körperverletzung erlitten hat
  • Leistungen für Hinterbliebene: Sterbegeld, Witwen und Waisenrente, wenn der Tod Folge des Impfschadens war

Leistungen für Beschädigte nach dem Conterganhilfeleistungsgesetz: Die Anspruchsberechtigten erhalten eine monatliche Rentenleistung in Höhe der Grundrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 vH gemäß §§ 11 Abs. 1 Z 7, 63 Abs. 2 und 3 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 – KOVG 1957, BGBl. Nr. 152/1957. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.sozialministerium.at/(Homepage Sozialministerium)

https://www.sozialministeriumservice.at// (Homepage Sozialministeriumservice)

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz vom 3. Juli 1973 über die Entschädigung für Impfschäden (Impfschadengesetz), BGBl. Nr. 371/1973; Conterganhilfeleistungsgesetz, BGBl. I Nr. 57/2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherung und Weiterentwicklung der Sozialentschädigung

Referenznummer

1004720