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Leistungen für Kriegsbeschädigte: Beschädigtengrundrente, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % gemindert ist; Zusatzrente und Familienzulagen; Schwerstbeschädigtenzulage; Pflegezulage oder Blindenzulage; Blindenführzulage; Pauschalierter Ersatz für Mehraufwand an Kleidern und Wäsche; Diätkostenzuschüsse; Heilfürsorge und orthopädische Versorgung; Berufliche und soziale Rehabilitation; Leistungen für Hinterbliebene: Hinterbliebenenrente; Zulage nach Pflege- und Blindenzulagenempfängern mindestens Stufe III; Diätkostenzuschüsse; Krankenversicherung; Für Ehegattinnen und Ehegatten und waisenversorgungsberechtigte Kinder: Sterbegeld; Gebührnisse für das Sterbevierteljahr
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV Stubenring 1, 1010 Wien
Sozialministeriumservice Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)
https://www.sozialministerium.at/(Homepage Sozialministerium)
https://www.sozialministeriumservice.at// (Homepage Sozialministeriumservice)