Auszug aus den VSF-Richtlinien (http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/sicherheit/fonds/index.html):
2.4 Mittelverwendung und Ziele der Förderung
(1) Die Mittel des Fonds sind in Abstimmung mit den kurz-, mittel- und langfristig geplanten Zielen und Maßnahmen des vom bmvit herausgegebenen Verkehrssicherheitsprogramms zweckgebunden zu verwenden für:
a) die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere der Förderung der Verkehrserziehung;
b) die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;
c) vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;
d) die Unterstützung der Behörden bei der Administration der Kennzeichen im Sinne des
§ 48a Abs. 6 KFG 1967 sowie für Maßnahmen zu deren Verbreitung;
e) die Verwaltung und Aufteilung der dem Fonds zufließenden Einnahmen.
(2) Die Verfügung über Mittel gemäß Punkt 2.4(1)e, dazu gehört beispielsweise auch die grafische Gestaltung von Logos oder Informationsmaterialien des VSF und seiner Aktivitäten, liegt bis zu einer Höhe von € 15.000,- bei der Geschäftsführung des VSF.
(3) Eine Leistung ist förderungswürdig, wenn an ihr ein erhebliches öffentliches Interesse besteht und sie daher geeignet ist, zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohles oder zur Hebung des zwischenstaatlichen und internationalen Ansehens der Republik Österreich oder zum Fortschritt in geistiger, körperlicher, kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht beizutragen. Allgemeiner Zweck jeder Förderung ist primär die Hilfe zur Selbsthilfe.
(4) Der VSF fördert in der Regel nur Projekte, die über den Interessensbereich eines einzelnen Bundeslandes hinausgehen. Regional begrenzte Projekte werden dann gefördert, wenn daraus Erkenntnisse über eine bundesweite Ausdehnung hervorgehen (Pilotprojekte).
(5) Der VSF fördert in der Regel keine reine Grundlagenforschung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei praxisnahen Maßnahmen und Erkenntnissen, die primär der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen.
(6) Für die Förderung hervorragender abgeschlossener Projekte aus dem akademischen Bereich (Masterarbeiten bzw. Diplomarbeiten oder Dissertationen), von denen ein positiver Einfluss auf die Verkehrssicherheit zu erwarten ist, können Anerkennungsbeiträge zuerkannt werden. Diese betragen bis zu € 2.000,-- für Masterarbeiten bzw. Diplomarbeiten an Fachhochschulen und Universitäten und bis zu € 3.000,-- für Dissertationen. Der tatsächliche Förderungsbetrag wird entsprechend dem der Arbeit zugrunde liegenden Aufwand und Nutzen festgelegt. Die Zuerkennung des Anerkennungsbeitrags erfolgt durch die Geschäftsführung des VSF.