Beitrag des Bundes zur Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung Link zur Förderung

Die Arbeitgeber/innen haben den Arbeitnehmer/innen die wegen Schlechtwetters einen Arbeitsausfall erleiden, der mit einem Lohnausfall verbunden ist, eine Schlechtwetterentschädigung zu gewähren. Dem/der Arbeitgeber/in sind auf Antrag die als Schlechtwetterentschädigung ausbezahlten Beträge durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) - teilweise - rückzuerstatten. Der Bund hat dazu der BUAK einmal jährlich einen Beitrag zu diesen Aufwendungen zu leisten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 20 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 129/1957 idgF in Verbindunhg mit § 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Eingrenzung des jährlich von der Gebarung zu tragenden Abgangs im Bereich der Schlechtwetterentschädigung
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1004258