Ausgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus nach dem ASVG, BSVG und GSVG
Österreich
Die Ausgleichszulage soll jeder Pensionsbezieherin/jedem Pensionsbezieher, die/der den rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ein Mindesteinkommen sichern. Sie wird umgangssprachlich oft als "Mindestpension" bezeichnet. Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet. Die Ausgleichszulage ergänzt die Pension um die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie gebührt 14-mal jährlich in der Höhe der Differenz zwischen der Summe aus Pension (brutto), Nettoeinkommen und eventuellen Unterhaltsansprüchen einerseits und dem jeweiligen Richtsatz andererseits.