Beiträge zur Mitarbeitervorsorge für Bezieher von Weiterbildungsgeld nach dem AlVG Link zur Förderung kopieren

Die Beiträge zur Mitarbeitervorsorge für Bezieher/innen von Weiterbildungsgeld sind aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung an die Mitarbeiter-Vorsorgekasse zu leisten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 7 Abs. 6a Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), BGBl. Nr. 100/2002 idgF

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1004167