Pensionsvorschuss
Österreich
Bei Beantragung einer Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, eines Übergangsgeldes aus der Pensions- oder Unfallversicherung, eines Sonderruhegeldes bzw. einer Alterspension kann für den Zeitraum bis zur Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers eine Pensionsbevorschussung zur finanziellen Absicherung des Pensionswerbers bzw. der Pensionswerberin ausbezahlt werden. Voraussetzung dafür ist eine (eingeschränkte) Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder eine Form des Übergangsgeldes nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG).