Insolvenz-Entgelt Link zur Förderung

Insolvenz-Entgelt ist die Leistung des Insolvenz-Entgelt-Fonds, welche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG) – im Fall eines Insolvenztatbestandes nach § 1 IESG anstelle der vom/von der Arbeitgeber/-in nicht bezahlten ArbeitnehmerInnenforderungen ausbezahlt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

IEF-Service GmbH
https://www.insolvenzentgelt.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG), BGBl. Nr. 324/77 vom 2.6.1977 igF

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherung von Arbeitnehmeransprüchen

Referenznummer

1004035