Förderungen des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) 2023
Österreich
Die Mittel des VSF sind in Abstimmung mit dem Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm zweckgebunden zu verwenden für a) die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung; b) die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit; c) vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit; d) die Unterstützung der Behörden bei der Administration der Kennzeichen im Sinne des § 48a Abs. 6 KFG 1967 sowie für Maßnahmen zu deren Verbreitung; e) die Verwaltung und Aufteilung der dem Fonds zufließenden Einnahmen. Förderungswerber:innen können aufgerufen werden, Projekte zu einem zuvor bekannt gegebenen Themenschwerpunkt einzureichen. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage des BMK oder auf sonstigem geeigneten Weg. Für diese Förderungsausschreibungen gibt es eigene Leistungsangebote. Gegenständliches Leistungsangebot adressiert Förderungsansuchen außerhalb von Ausschreibungen im Jahr 2023. Für die Förderung hervorragend abgeschlossener Projekte, von denen ein positiver Einfluss auf die Verkehrssicherheit zu erwarten ist, können Anerkennungsbeiträge zuerkannt werden: für Arbeiten im nicht akademischen Bereich (AHS; HTL, …): bis zu € 1.000 für Masterarbeiten bzw. Diplomarbeiten an Fachhochschulen und Universitäten: bis zu € 2.000,-- für Dissertationen an Universitäten: bis zu € 3.000 Angesprochen sind alle Organisationen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten können, das sind insbesondere a) wissenschaftliche Institutionen (Institute von Universitäten und Fachhochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), b) Unternehmen, c) Mobilitätsdienstleister, Betreibergesellschaften und Infrastrukturbetreiber, d) Kompetenzzentren, Vereine sowie e) Einzelpersonen. Es besteht auch die Möglichkeit als Konsortium eine Förderung zu beantragen. Ein Konsortium muss aus zumindest zwei eigenständigen Partnern bestehen. Bei Konsortien ist eine:r der Konsortialpartner:in als projektverantwortliche:r Förderungswerber:in gegenüber dem VSF namhaft zu machen.