Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus
Österreich
Zuschüsse in Form einer Inklusionsförderung oder einer InklusionsförderungPlus / Frauen können Dienstgeber:innen für begünstigte Mitarbeiter:innen gewährt werden. Die Höhe der Inklusionsförderung beträgt monatlich 30% des Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen. Die monatliche Obergrenze beträgt € 1.000,-. Die Höhe der InklusionsförderungPlus beträgt 37,5% des monatlichen Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen (Inklusionsförderung zuzüglich eines Zuschlages iHv. 25%, monatliche Obergrenze € 1.250,-)