Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung
Wien
Der FSW fördert für gehörlose Menschen die Dienste einer Gebärdensprachdolmetscherin bzw. eines Gebärdensprachdolmetschers. Die Förderung erfolgt zum Zwecke der sozialen Rehabilitation. Gefördert werden gehörlose Menschen ab Vollendung des 15. Lebensjahres im privaten Bereich. Daneben gewährt der FSW auch Förderungen für die Dienste einer Gebärdensprachdolmetscherin bzw eines Gebärdensprachdolmetschers, um gehörlosen Menschen die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen (Kurse, Seminare, Universitäten und Fachhochschulen) nach der Schulpflicht zu ermöglichen und Dolmetschleistungen für soziale Rehabilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung