Zuschüsse zu Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung
Kärnten
Gefördert werden Kostenzuschüsse zu Hilfsmittel als Ausgleich einer körperlichen (und psychischen) Beeinträchtigung z.B. Rollstühle, Mieder, Körperersatzstücke, Prothesen, Badelifte, Pflegebetten, Einwegfunkanlagen, Computer, Hilfsmittel für Hörbeeinträchtigte etc. Förderadressat: Menschen mit Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 K-ChG