Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen Link zur Förderung kopieren

Das Angebot an Unterstützungen für schwerhörige und gehörlose Menschen umfasst:

  • Gebärdensprachdolmetschungen
  • Schriftdolmetschungen
  • Weitere Unterstützungen
  • Einsatz neuer Technologien

Sie dienen zur Unterstützung bei der Erlangung von Arbeitsplätzen und zur Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse bzw. berufsbezogene Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen für schwerhörige und gehörlose Menschen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 2 lit. f BEinstG 2011; Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“; Richtlinie „Arbeit und Ausbildung“ § 14

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1003706