Startförderung für Selbstständige Link zur Förderung

Menschen mit Behinderung können zur Abgeltung der bei Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren Kosten Zuschüsse bis zur Höhe von 50 vH der Kosten, höchstens jedoch im Ausmaß der 100-fachen Ausgleichstaxe (§ 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG), gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 2 lit. g BEinstG; Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“; Richtlinie „Arbeit und Ausbildung“ § 16

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Referenznummer

1003698