Barriere:freie Unternehmen Link zur Förderung

  • Zu den Kosten für bauliche und nichtbauliche Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit wird ein Zuschuss in Form eines einmaligen Kostenzuschusses gewährt, um einen Anreiz zu schaffen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten und somit eine uneingeschränkt Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
  • Die Förderhöhe entspricht 25% der Gesamtkosten bzw. maximal 2.500€ pro Kalenderjahr.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien


Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 10a Abs. 1 lit. j BEinstG 2011; Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“; Richtlinie „Barriere:freie Unternehmen“

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Referenznummer

1003672