BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV - Gruppe A
Antragberechtigt sind Unternehmen bis maximal 49 MitarbeiterInnen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums (Stichtag) ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen. Ausgenommen sind Umbauten aufgrund zwingender behördlicher Maßnahmen, Neubauten, Generalsanierungen, Umbauten für private Zwecke.