Entgeltzuschuss für Dienstgeber/Innen für begünstigte Mitarbeiter/Innen
Österreich
Die Entgeltzuschuss kann bei Beschäftigung begünstigter Personen mit Behinderungen zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen (Grad der Behinderung von mind. 50 %) gewährt werden. Der Zuschuss zu den Lohnkosten ist abhängig von der Leistungsminderung. Dem Bund, den Ländern, Trägern öffentlichen Rechts, die selbst Träger der Rehabilitation sind (z.B.dem Arbeitsmarktservice, den Sozialversicherungsträgern), Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit sie 400 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, politischen Parteien und Parlamentsklubs, sowie für beamtete Dienstnehmer/innen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können keine Förderungen gewährt werden.