Die Republik Österreich, vertreten durch das BMK, gewährt nach Maßgabe der gültigen Sonderrichtlinien bzw. der unter diesem Titel vorhandenen Mittel, Förderungen in Form von verlorenen Zuschüssen. Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnen, der Bau und Ausbau von Umschlagseinrichtungen des Intermodalen Verkehrs, um den Zugang zu den Systemen Bahn und Binnenschiff zu verbessern, sowie Bestandsinvestitionen, mit dem Ziel der Optimierung dieser Anlagen.
Im Rahmen des aktuellen Förderprogramms ist die Unterstützung von folgenden Maßnahmen möglich:
- Neubau, Erweiterung und Reaktivierung von Anschlussbahnen und Terminals
- Bestandsinvestitionen im Bereich der Anschlussbahnen
- Bestandsinvestitionen für mobile Umschlagsgeräte im Bereich Terminal
Förderungsfähig als Förderungswerberin oder Förderungswerber sind Einzelunternehmen bzw. Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Sitz in Österreich.