Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport - Sektion III Telekom und Post
Für die Förderung in AT:net müssen Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung bereits abgeschlossen sein. Es dürfen keine wesentlichen und ungeklärten technische Hürden oder technische Risiken bestehen. Eingereichte Projekte können aber geringfügige Anpassungen vor der Markterprobung vorsehen. Zum Startzeitpunkt sollte jedoch bereits ein vollständig aufgebauter und getesteter Prototyp bestehen.
Weitere allgemeine Voraussetzungen:
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen oder Personengemeinschaften, wie Unternehmen bzw. Einrichtungen mit Sitz in Österreich. Besonders Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Einreichung ermuntert. Eine detaillierte Beschreibung der Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link.
Elektronische Einreichung via eCall