Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Österreich
Sofern für die Zurücklegung des Weges zur betrieblichen Ausbildungsstelle keine Möglichkeit besteht, eine unentgeltliche Beförderung oder die Lehrlingsfreifahrt in Anspruch zu nehmen, besteht Anspruch auf Fahrtenbeihilfe. Die Zurücklegung des Weges zwischen der Wohnung und der betrieblichen Ausbildungsstätte in jeder Richtung erfolgt wenigstens dreimal pro Woche. Die Fahrtenbeihilfe beträgt 5,1 € pro Monat bei einem Weg bis 10 km oder innerhalb des Ortsgebietes, 7,3 € pro Monat bei einem Arbeitsweg von mehr als 10 km. Für jene Lehrlinge, die notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb des inländischen Hauptwohnortes in der Nähe des Ausbildungsbetriebes bewohnen, besteht Anspruch auf eine Heimfahrtbeihilfe, soferne keine Möglichkeit besteht, eine unentgeltliche Beförderung in Anspruch zu nehmen, deren Höhe sich nach der jeweiligen Entfernungsstaffel richtet. Die Höhe dieser Fahrtenbeihilfe beträgt je nach Entfernung zwischen dem Hauptwohnort und der Zweitunterkunft zwischen 19 € und 58 € pro Monat. Für Inhaber/innen des "Top-Jugendtickets" im Rahmen des Pilotprojektes "VOR-NEU" in Wien, NÖ und Burgenland gilt eine besondere Berechnung.