Sonstige Leistungen Wirtschaft Link zur Förderung

Sonstige Einzelförderungen des BMDW, die der Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes dienen, z.B. Sommerakademie mit Schwerpunkt Digitalisierung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMDW - Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abteilung Präs/1a
post.praes1a_19@bmdw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Einzelförderung zur Erhöhung der Attraktivität des Wirtschafsstandortes

Referenznummer

1003201