Brückenschlagprogramm Link zur Förderung kopieren

Im Brückenschlagprogramm in der FFG wird die Programmlinie Brücke 1 angeboten. Durch das Brückenschlagprogramm soll der tatsächliche Sprung zur industriellen Verwertung gelingen. Die Förderung ist offen für alle Forschungsthemen. Innerhalb von Brücke 1 muss der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) beim wissenschaftlichen Partner liegen. Die Unternehmen als mögliche Umsetzer der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation (FFG-Richtlinien) gemäß § 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG-G) des/der BundesministerIn für Verkehr, Innovation und Technologie und des/der BundesministerIn für Wirtschaft und Arbeit
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Personengemeinschaft

Referenznummer

1003110