Basisprogramme der FFG Link zur Förderung

In den Basisprogrammen erfolgt die Förderung von wirtschaftlich verwertbaren Forschungsprojekten von Unternehmen, Forschungsinstituten und EinzelforscherInnen. Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit des/der Bewerbers/in intensiviert wird. Weiters gibt es im Rahmen der Projektförderung im Basisprogramm Initiativen (z. B. Dienstleistungsinitiative, EFRE-Förderung), Länderkooperationen (z. B. Land OÖ, Land Salzburg) und Programmlinien (z. B. Feasibility Studies, Young Experts, Start Up, Competence Headquarters, Collective Research). Sie dienen der Umsetzung konkreter forschungspolitischer Ziele, etwa der Hebung des Technologieniveaus forschungsschwacher Branchen, oder auch der Intensivierung der Forschungstätigkeiten in zukunftsrelevanten HighTech-Gebieten. Projekte sind selbstverständlich auch in Kooperation mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) möglich. Die Wirkung der Förderung im Basisprogramm wird jährlich auf Verwertungsergebnisse und Arbeitsplätze ex-post evaluiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
1090 Wien, Sensengasse 1
+43 (0)5 7755 - 0
https://www.ffg.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation (FFG-Richtlinien) gemäß § 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG-G) des/der BundesministerIn für Verkehr, Innovation und Technologie und des/der BundesministerIn für Wirtschaft und Arbeit
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Entwicklung von Technologien für eine moderne, effiziente, leistungsfähige und sichere FTI-Infrastruktur zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen (societal challenges)

Referenznummer

1003102