Förderung von Bildungsmaßnahmen Link zur Förderung

  • Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme, wenn qualifikatorische Defizite einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen.
  • Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Orientierung
  • Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitssuche
  • Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 313/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
Senkung der Arbeitslosigkeit durch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1003037